Folgende Desinfektionsmittel sind Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes
B. Braun, Melsungen
Softasept® N /
Softasept® N gefärbt:
Zusammensetzung:
100 g Lösung enthalten: Arzneilich wirksame Bestandteile: Ethanol (100%) 74,1
g, Propan-2-ol 10,0 g. Sonstige Bestandteile:
Gereinigtes Wasser (Softasept® N gefärbt zusätzlich Povidon K 30,
Citronensäure, Farbstoffe Gelborange S (E 110) und Azorubin (E 122)).
Anwendungsgebiete; Hautdesinfektion vor operativen Eingriffen, Punktionen und Injektionen.
Gegenanzeigen: Uberempfindlichkeit (Allergie) gegenüber Ethanol oder Propan-2-ol. Überempfindlichkeit (Allergie) gegenüber Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122) oder einem der sonstigen Bestandteile von Softasept® N gefärbt ( nur Softasept® N gefärbt). Softasept® N ist für die Antiseptik von Schleimhäuten und zur Anwendung in unmittelbarer Umgebung der Augen nicht geeignet.
Schwangerschaft und Stillzeit: Bei sachgemäßen Gebrauch kann Softasep N während der Schwangerschaft und Stillzeit verwendet werden.
Warnhinweise: Leichtentzündlich.
Behälter dicht geschlossen halten. Von Zündquellen fernhalten. - Nicht
rauchen! Nicht in offene Flamme sprühen! Nur zum äußerlichen Gebrauch
bestimmt. VbF: B, 74,1 Gew.-% Ethanol, 10,0 Gew.-% Propan-2-ol, 14°C
Flammpunkt nach DIN 51755. Ausbringung max. 50 ml/m2.
Nebenwirkungen: Insbesondere bei häufiger Anwendung kann es zu Hautirritationen wie Rötung und Brennen kommen. Auch sind Kontaktallergien möglich. Die Farbstoffe Gelborange S (E 110) und Azorubin (E122) können Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen (nur Softasept® N gefärbt).